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LSG Bayern, 17.10.2002 - L 9 AL 231/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 28.05.1998 - S 7 AL 66/97
- LSG Bayern, 17.10.2002 - L 9 AL 231/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92
Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte
Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2002 - L 9 AL 231/98
Schließlich hat die Beklagte zeitnah, wie die erstinstanziell gehörte Arbeitsvermittlerin H. glaubhaft bekundet hat, auch vor Ort zutreffend ermittelt, welches Arbeitsentgelt familienfremden Arbeitnehmern mit gleichartiger Beschäftigung gewöhnlich gezahlt wurde, vgl. BSG vom 21.06.1994, 11 RAr 101/93, in DBlR 4141, AFG § 112, BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 16, BSG vom 20.06.1984, 7 RAr 79/83 in DBlR 2995a AFG § 112. Insoweit wird auf die vom SG getroffenen Feststellungen verwiesen, welche die zugrunde liegenden Bescheide bestätigt haben. - BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 25/98 R
Keine Erstattung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung bei …
Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2002 - L 9 AL 231/98
Abschließend wird informatorisch hinsichtlich der Möglichkeit der Erstattung von Beiträgen aus dem Teil des Arbeitsentgeltes, der sich auf die Höhe der Lohnersatzleistung nicht ausgewirkt hat, auf die Entscheidung des BSG vom 08.12.1999, B 12 KR 25/98 R in SozR 3-4100 § 185a Nr. 2 verwiesen. - BSG, 21.06.1994 - 11 RAr 101/93
Beschäftigung beim Ehegatten nach § 112 Abs. 5 Nr. 3 AFG in einer BGB …
Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2002 - L 9 AL 231/98
Schließlich hat die Beklagte zeitnah, wie die erstinstanziell gehörte Arbeitsvermittlerin H. glaubhaft bekundet hat, auch vor Ort zutreffend ermittelt, welches Arbeitsentgelt familienfremden Arbeitnehmern mit gleichartiger Beschäftigung gewöhnlich gezahlt wurde, vgl. BSG vom 21.06.1994, 11 RAr 101/93, in DBlR 4141, AFG § 112, BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 16, BSG vom 20.06.1984, 7 RAr 79/83 in DBlR 2995a AFG § 112. Insoweit wird auf die vom SG getroffenen Feststellungen verwiesen, welche die zugrunde liegenden Bescheide bestätigt haben. - BSG, 20.06.1984 - 7 RAr 79/83
Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2002 - L 9 AL 231/98
Schließlich hat die Beklagte zeitnah, wie die erstinstanziell gehörte Arbeitsvermittlerin H. glaubhaft bekundet hat, auch vor Ort zutreffend ermittelt, welches Arbeitsentgelt familienfremden Arbeitnehmern mit gleichartiger Beschäftigung gewöhnlich gezahlt wurde, vgl. BSG vom 21.06.1994, 11 RAr 101/93, in DBlR 4141, AFG § 112, BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 16, BSG vom 20.06.1984, 7 RAr 79/83 in DBlR 2995a AFG § 112. Insoweit wird auf die vom SG getroffenen Feststellungen verwiesen, welche die zugrunde liegenden Bescheide bestätigt haben.